In der Lehrveranstaltung Software Engineering (SE) geht es um die unmittelbaren Voraussetzungen der Programmierarbeit: das Erfassen des Aufgaben- bzw. Problembereichs (Ist-Analyse) und die Umsetzung in ein Softwarekonzept (Soll-Konzept).
Alle Ergebnisse dieser so genannten Systemanalyse und des Systementwurfs werden in Form von Modellen beschrieben; insofern sind Systemanalyse und Entwurf vor allem Modellierungsarbeit. Sie liegen im Kern des Fachgebietes Software Engineering, das den gesamten Bereich der Softwareherstellung und -pflege behandelt, von Managementtechniken bis zu Programmierschemata und Testmethoden. Ein Schwerpunkt dieser Lehrveranstaltung ist das Erlernen der Modellierungssprache UML. Es wird gezeigt, welche Modellierungsaufgaben mit welchen UML-Diagrammtypen zu lösen sind; um alle Diagrammtypen in ihrem Verwendungskontext darzustellen, geht dieser Kurs ein wenig über die Phasen der Systemanalyse und des Systementwurfs hinaus.
Die einzelnen Schritte und Methoden werden anhand des Fallbeispiels "Mitfahrzentrale" erläutert und geübt. In den Übungen wird dieses Fallbeispiel als Projekt bearbeitet, von der intuitiven Anforderungsanalyse bis zum Entwurfsmodell.
Die Lehrveranstaltung Software Engineering besteht aus Vorlesungen, in denen primär neue Themeninhalte vermittelt werden, und Übungen, in denen diese Themen weiter aufbereitet und praktisch vertieft werden.
Teamfähigkeit ist im Software Engineering wichtig, deshalb sollen die Übungen in Gruppen mit durchschnittlich vier, höchstens fünf Mitgliedern bearbeitet werden.
Die Gruppeneinteilung sollte durch alle Teilnehmer der Lehrveranstaltung in der Woche zwischen der ersten und zweiten Vorlesung selbständig abgeschlossen werden. Sollten einzelne Teilnehmer eigenständig keine Gruppe finden, erfolgt eine Einteilung dieser Personen durch die Dozenten in der zweiten, spätestens in der dritten Vorlesung.
Im Rahmen der Übungszeiten werden von jeder Übungsgruppe im Semester einige vorgegebene, aufeinander basierende Aufgaben (so genannte "Meilensteine") bearbeitet. Einige Meilensteine werden schriftlich abgegeben, andere eventuell präsentiert (siehe weiter unten). Diese Aufgaben werden während der Übungszeiten intensiv mit dem Dozenten besprochen. Die Abgabe bzw. Präsentation erfolgt während der Übungszeit pünktlich zum angegebenen Termin (ersichtlich im Internet auf einer zu Beginn des Semesters bekannt gegebenen Webseite und konkretisiert in der Vorlesung).
Die vollständige Bearbeitung eines Meilensteins wird mit der Note 2,0 bewertet. Zusatzpunkte (Noten 1,7 oder 1,3 oder 1,0) können durch eine überdurchschnittlich gute Arbeit erreicht werden. Notenabzug erfolgt hingegen bei unzureichender Leistung. Aus einer verspäteten Abgabe erfolgt Notenabzug (eine minimale Notenstufe pro Woche). Meilenstein-Plagiate oder andere Betrugsversuche werden generell mit der Note 5,0 bewertet und sind nicht nachholbar.
Meilensteinabgabe
Die Abgabe erfolgt ausschließlich ausgedruckt auf Papier (mehrere Seiten werden getackert oder befinden sich in einer Hülle o.ä.) mit Deckblatt (inkl. Gruppenname und -logo, Liste der Gruppenmitglieder mit Matrikelnummern und eMail-Adressen). Andere Abgabearten oder andere Formate gelten ohne vorherige Absprache mit dem Dozenten automatisch als nicht abgegeben.
Der Dozent behält sich die Verteilung einzelner Aufgaben auf bestimmte Gruppenteilnehmer vor, falls er den Eindruck gewinnt, dass die gruppeninterne Verteilung nur unzureichend erfolgt.
Einige Meilensteine (im allgemeinen die Hälfte, variiert je nach Semesterlänge) werden von den Übungsgruppen während der Übungszeit präsentiert. Eine nicht gehaltene Präsentation wird mit der Note 5,0 bewertet und ist nicht nachholbar.
Klausur
Die Lehrveranstaltung endet mit einer Klausur. Zur Klausur sind keine Unterlagen und Hilfsmittel zulässig. Kommunikation während der Klausur ist ausschließlich mit dem Dozenten gestattet, der Missverständnisse und Unklarheiten beseitigen kann.
Die Klausurnote geht mit 60 % in die Gesamtnote der Lehrveranstaltung ein, die Meilensteinabgaben und -präsentationen mit 40 %. Zulassungsvoraussetzung zur Klausur ist die abgeschlossene Bearbeitung (Abgabe bzw. Präsentation) aller Meilensteine. Im Ausnahmefall und auf Antrag beim Dozenten ist eine Verlängerung der Abgabefrist eines Meilensteins bis spätestens zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit möglich. Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Anrechnung der Punkte aus den Meilensteinen und Präsentationen.